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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen 21.01.1991 34 S 3804 6/2 1485

Erbschaftsteuer; | Hinterbliebenenbezüge aus einem Anstellungsvertrag eines Gesellschafter-Geschäftsführers (§ 3 ErbStG)

Nach bisheriger Verwaltungsauffassung fallen unter die nichtsteuerbaren Hinterbliebenenbezüge auch Witwenbezüge, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft mit dieser in angemessener Höhe vereinbart hatte (vgl. auch BStBl 1981 II 715). In seiner Entscheidung v. (BStBl 1990 II 322; s. hierzu Petzoldt, KFR F.10 ErbStG § 3, 1/90, S.171) hat der BFH die Freistellung der Hinterbliebenenbezüge zusätzlich davon abhängig gemacht, daß der Gesellschafter-Geschäftsführer wie ein Nichtgesellschafter als abhängiger Geschäftsführer anzusehen war. War er demgegenüber ein beherrschender Geschäftsführer, unterliegen die Hinterbliebenenbezüge der ErbSt. Nach den sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen, auf die der BFH zur Begründung verweist, genügt es bereits für die Annahme einer beherrs...

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