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BdF - S 2830 BStBl 1997 I 321

§ 44 KStG Ausstellung von Steuerbescheinigungen über anrechenbare Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer durch inländische Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute (Abschn. 99 Abs. 9 KStR)

Hiermit übersendet der BdF ein nach dem Stand v. erstelltes, nach Staaten geordnetes Verzeichnis der ausländischen Unternehmen, die eine Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften in der Bundesrepublik Deutschland besitzen. Die inländische Zweigniederlassungen dieser Unternehmen sind nach Abschn. 99 Abs. 9 KStR zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen über anrechenbare KSt und KapErtrSt berechtigt, soweit die in § 44 Abs. 1 KStG bezeichnete Leistung für Rechnung der ausschüttenden Körperschaft von der inländischen Zweigniederlassung erbracht worden ist.

Anlage

Verzeichnis der ausländischen Unternehmen, die die Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften im Inland haben (Stand: )

Australien/Neuseeland

Australia and New Zealand

Banking

Group Limited

Niederlassung Frankfurt/M.

Belgien

Bank Brüssel Lambert AG

Köln

Brasilien

Banco do Brasil S. A.

Zweigniederlassung Frankfurt

Frankfurt/M.

Blanco do Estado de Sao Paulo S. A. banespa

Zweigniederlassung Frankfurt/M.

BANCO REAL S. A.

Filiale Frankfurt

Frankfurt/M.

Dänemark

A/S Jyske Bank

Hamburg

Den Danske Bank A/S

Hamburg

Bikuben Girobank A/S

Frankfurt/M.

Sydbank A/S

Flensburg

Unibank A/S

Frankfurt/M.

Frankreich

Banque Indosuez

Niederlas...

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BMF v. 04.03.1997 - S 2830

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