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§ 44 KStG Ausstellung von Steuerbescheinigungen über anrechenbare Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer durch inländische Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute (Abschn. 99 Abs. 9 KStR)
Hiermit übersendet der BdF ein nach dem Stand v. erstelltes, nach Staaten geordnetes Verzeichnis der ausländischen Unternehmen, die eine Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften in der Bundesrepublik Deutschland besitzen. Die inländische Zweigniederlassungen dieser Unternehmen sind nach Abschn. 99 Abs. 9 KStR zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen über anrechenbare KSt und KapErtrSt berechtigt, soweit die in § 44 Abs. 1 KStG bezeichnete Leistung für Rechnung der ausschüttenden Körperschaft von der inländischen Zweigniederlassung erbracht worden ist.
Anlage
Verzeichnis der ausländischen Unternehmen, die die Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften im Inland haben (Stand: )
Australien/Neuseeland
Australia and New Zealand
Banking
Group Limited
Niederlassung Frankfurt/M.
Belgien
Bank Brüssel Lambert AG
Köln
Brasilien
Banco do Brasil S. A.
Zweigniederlassung Frankfurt
Frankfurt/M.
Blanco do Estado de Sao Paulo S. A. banespa
Zweigniederlassung Frankfurt/M.
BANCO REAL S. A.
Filiale Frankfurt
Frankfurt/M.
Dänemark
A/S Jyske Bank
Hamburg
Den Danske Bank A/S
Hamburg
Bikuben Girobank A/S
Frankfurt/M.
Sydbank A/S
Flensburg
Unibank A/S
Frankfurt/M.
Frankreich
Banque Indosuez
Niederlas...