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Lohnsteuer; | beruflich veranlaßte Umwegstrecken bei Familienheimfahrten (§ 9 EStG)
Macht ein Arbeitnehmer bei Familienheimfahrten mit seinem eigenen Kraftfahrzeug im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung einen Umweg aus beruflichem Anlaß, so ist nach den Gesamtumständen des Falles zu prüfen, ob gleichwohl das Aufsuchen der Arbeitsstätte bzw. der Familienwohnung im Vordergrund steht (). Ist dies der Fall, so können die tatsächlich entstandenen Kraftfahrzeugkosten nur für die Umwegstrecke Werbungskosten nach § 9 Abs.1 Satz 1 EStG sein, während die Kosten für die übliche Strecke der Familienheimfahrt mit den Pauschsätzen nach § 9 Abs.1 Nr.5 i.V. mit Nr.4 Satz 2 EStG als Werbungskosten anzusetzen sind (Anschluß an BStBl 1977 II 543; v. , BStBl 1988 II 655).