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BMF 21.01.1991 IV B 6 S 2353 5/91

Lohnsteuer; | Gestellung von Kraftfahrzeugen für Privatfahrten (§ 8 EStG)

Für die steuerliche Erfassung der Fahrergestellung gilt nach dem folgendes: (1) Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Kraftwagen mit Fahrer zur Verfügung, so ist (a) der für diese Fahrten nach Abschn.31 Abs.7 Nr.1 oder 2 LStR ermittelte Nutzungswert um 50 v.H. zu erhöhen, (b) der Nutzungswert für diese Fahrten ist bei Anwendung des Abschn.31 Abs.7 Nr.3 oder 4 LStR auf der Grundlage eines Kilometersatzes von 0,63 DM zu ermitteln. Dabei ist anzunehmen, daß der Fahrer an 180 Tagen im Jahr zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Anspruch genommen wird, wenn nichts anderes nachgewiesen wird. (2) Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für andere Privatfahrten einen Kraftwagen mit Fahrer zur V...

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