Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Hannover - S 2729

§ 5 KStG Gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abs. 2 Nr. 4 AO; hier: Country- und Westernvereine

Country- und Westernvereine können im allgemeinen nicht als gemeinnützig behandelt werden, weil sie i. d. R. überwiegend die Geselligkeit der Mitglieder untereinander fördern. Ihre Tätigkeit ist nicht identisch i. S. des (BStBl 1995 II S. 499) mit der Förderung von Karneval, Fastnacht und Fasching. Auch eine Anerkennung wegen Förderung der Brauchtumspflege kommt nicht in Betracht, da die besondere Nennung des traditionellen Brauchtums als gemeinnütziger Zweck in § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO keine allgemeine Ausweitung des Brauchtumsbegriffs i. S. des Gemeinnützigkeitsrechts bedeutet.

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

OFD Hannover v. 01.04.1998 - S 2729

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen