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§ 5 KStG Behandlung von Berufsverbänden ohne öffentlich-rechtlichen Charakter sowie kommunalen Spitzenverbänden auf Bundes- und Landesebene; wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb als Satzungszweck
Die Satzungen steuerbefreiter Berufsverbände weisen nicht selten das Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs als Satzungszweck aus. Insbesondere gewähren die Berufsverbände ihren Mitgliedern satzungsmäßig Rechtsschutz und Rechtsberatung als besonderen wirtschaftlichen Vorteil. In der Frage, ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Satzungszweck eines Berufsverbandes sein kann, der die Steuerbefreiung i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG in Anspruch nehmen will, bittet die OFD folgende Auffassung zu vertreten:
Nach der Vorschrift sind von der KöR befreit ”Berufsverbände …, wenn der Zweck dieser Verbände nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.” Diese Formulierung ist ausreichend bestimmt für die Annahme, dass das Aufführen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs in den Satzungszwecken schädlich für die Steuerbefreiung eines Berufsverbandes ist.
Beantragt ein Berufsverband erstmals die Steuerbefreiung (Neugründung, Übergang von der Steuerpflicht zur Steuerbefreiung), so ist dem Antrag deshalb nur zu entsprechen, wenn auch besagtes Erfordernis erfüllt ist. Die Grundsätze des (EFG 2000 S. 1146) sind anzuwenden.
Ein bereits als steuerbefreit anerkannter Berufsverban...