Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Erfurt - InvZ 1350 A

§§ 3, 5 InvZulG Agenturtankstellen

Aufgrund verschiedener Anfragen wird auf folgendes hingewiesen:

Bei der Gewährung der Investitionszulage ist zwischen den Begriffen:

zu unterscheiden.

Während zum ”Handel” alle unter dem Abschn. G der Klassifikation der Wirtschaftszweige (KWZ) aufgeführten Gewerbezweige - ausschließlich der Gruppen 50.2 und 52.7 sowie der Unterklasse 50.40.4 - zählen, sind gem. Tz. 2 des BStBl 1996 I S. 111 grundsätzlich nur die Wirtschaftszweige als ”Groß- und Einzelhandel” einzuordnen, die im Abschn. G der KWZ als ”Einzelhandel mit …” oder ”Großhandel mit …” bezeichnet sind. Der ”Groß- und Einzelhandel” stellt folglich nur einen Ausschnitt des Wirtschaftszweiges ”Handel” dar.

Der Gewerbezweig ”Agenturtankstelle” (Unterklasse 50.50.1) ist im Abschnitt G aufgeführt und nicht als ”Einzelhandel mit …” bezeichnet. Demzufolge ist er dem Handel zuzuordnen und nach § 3 S. 3 InvZulG von der InvZul ausgeschlossen. Eine erhöhte Begünstigung der Investitionen in diesem Wirtschaftszweig kommt nicht in Betracht, weil der Betrieb einer Agenturtankstelle keinen Einzelhandel oder Großhandel darstellt (§ 5 Abs. 4 InvZulG).

Agenturtankstellen werd...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

OFD Erfurt v. 02.06.1998 - InvZ 1350 A

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen