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Abgabenordnung; | Haftung eines GmbH-Geschäftsführers (§§ 34, 69 AO)
Die die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH begründende Pflichtverletzung durch Nichtentrichtung der Steuern aus den von ihm verwalteten Mitteln (§§ 34, 69 AO) kann auch dann zu bejahen sein, wenn die den Mittelentzug auslösende Handlung gleichzeitig zur KSt-Schuld führt. Eine Pflichtverletzung wird stets naheliegen, wenn die vorhandenen Mittel der Gesellschaft zur Verteilung an die Gesellschafter Verwendung finden, ohne hierbei die bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu berücksichtigen. Die vom , BStBl 1989 II 489) hiergegen geäußerten Bedenken sind nicht begründet (FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vorl. nrkr. Urt. v. - III K 221/85).