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§§ 1 ff. InvZulG Ergänzende Anwendungsregelungen zur Gewährung von Investitionszulagen nach dem Investitionszulagengesetz
I. Anspruchsberechtigung von volkseigenen Gütern, bäuerlichen Handelsgenossenschaften und der kooperativen Einrichtungen der Genossenschaften im Jahr 1990
(HMdF-Erl. v. InvZ 1010 A)
Im Hinblick auf den nur das Jahr 1990 betr. Regelungsgehalt dieses Erl. wird der Text nicht mehr in die ESt-Kartei übernommen. Das entsprechende BMF-Schreiben ist im BStBl 1993 I S. 166 veröffentlicht.
II. Gewährung von Investitionszulagen nach der InvZul-VO und nach InvZulG 1991
II. 1. Stpfl. i. S. des KStG
Stpfl. i. S. des KStG sind nach der durch Art. 9 des StÄndG 1992 geänderten Fassung des § 1 InvZulG 1991 nur anspruchsberechtigt, soweit sie nicht nach § 5 KStG von der KSt befreit sind. Diese Fassung des § 1 InvZulG 1991 ist klarstellender Art und entspricht hinsichtlich der steuerbefreiten inländischen Körperschaften der bisherigen Rechtslage (vgl. Tz. 25 des Bezugserl.). Ausländische Körperschaften, die inländische Betriebsstätten unterhalten, sind dagegen auch dann anspruchsberechtigt, wenn die Betriebsstätten nicht als Betriebsstätten i. S. eines DBA gelten und die Körperschaften deshalb nicht der deutschen KSt unterliegen. Die Anspruchsberechtigung setzt in diesen Fällen jedoch voraus, daß die ausländischen Körperschaften inländisc...