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BFH 18.10.1990 V R 35/85
Umsatzsteuer; | keine Steuerbegünstigung für Krankenhauswäscherei (§§ 4, 12 UStG)
Leistungen der Wäscherei eines Krankenhauses (das die Voraussetzungen des § 67 AO erfüllt) für andere Krankenhäuser sind weder nach § 4 Nr.16 oder 18 UStG 1973 noch nach § 12 Abs.2 Nr.8 UStG 1973 begünstigt ().