Patentbeschwerdeverfahren – „Fahrzeug-montiertes elektronisches Steuergerät“ – zur Begründungspflicht der Prüfungsstelle – mangelnde Ausführbarkeit bei unsachgemäßer Übersetzung von Prioritätsunterlagen
Leitsatz
Elektronisches Steuergerät
1. Die Annahme der Prüfungsstelle, die Anmeldung weise einen Mangel gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG auf und sei damit unklar, genügt nicht der Begründungspflicht gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 PatG (vgl. auch 15 W (pat) 33/08).
2. Bei einer unsachgemäßen Übersetzung von Prioritätsunterlagen kommt der Zurückweisungsgrund der mangelnden Ausführbarkeit nach § 34 Abs. 4 PatG in Betracht, wenn der Anmeldungsgegenstand für den Fachmann nur mit unzumutbaren Schwierigkeiten und erfinderischem Zutun verständlich ist.
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