Gesetze: Art 22 Abs 1 PCT, Art III § 4 Abs 2 IntPatÜbkG, § 3 Abs 1 PatKostG
Patentbeschwerdeverfahren – internationale Patentanmeldung – nationale Anmeldegebühr – anspruchsabhängige Anmeldegebühr – Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Gebühr
Leitsatz
Nationale Gebühr einer internationalen Anmeldung
Ist das Deutsche Patent- und Markenamt Bestimmungsamt i. S. d. Art. III § 4 Abs. 1 Satz 1 IntPatÜG, richtet sich die Höhe der nationalen Gebühr, die der Anmelder eines Patents nach Art. III § 4 Abs. 2 IntPatÜG i. V. m. den Vorschriften des Patentkostengesetzes zu entrichten hat, nach der Anzahl der Patentansprüche in der ursprünglich eingereichten Fassung der internationalen Anmeldung.
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