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§ 9 GrEStG Privatisierung der Wohnungsbestände der Treuhandunternehmen
Die Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt mbH (TLG) hat damit begonnen, Werkswohnungen von Treuhandunternehmen sowie die Wohnungsbestände der ehemaligen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) und Volkseigenen Güter (VEG) zu privatisieren. Diese Wohnungsbestände werden von der TLG auf der Grundlage der Dritten Durchführungs-VO zum Treuhandgesetz v. (GBl I S. 1333) gehalten.
Im Rahmen und aus Anlaß der Privatisierung dieser Wohnungsbestände projektiert die TLG für erforderlich erachtete Instandhaltungsmaßnahmen. Soweit die TLG diese nicht bereits vor Veräußerung durchgeführt hat, bietet sie den Erwerbern die Möglichkeit, die notwendigen Arbeiten zu festgelegten Preisen nach einem vorgegebenen Modernisierungsplan durchführen zu lassen. Zu diesem Zweck enthält der Kaufpreis eine entsprechende Einlage, die der Eigentümergemeinschaft zur Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums zur Verfügung gestellt wird. Nach neueren Vertragsgestaltungen kann die Eigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluß von 75 v. H. eine Verwendung dieser Einlage für andere als die von der TLG vorgesehenen Gewerke beschließen. In den Kaufverträgen wird auch bestimmt, daß dem Käufer zusteh...