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FinMin Thüringen, - S 4600 A

§§ 1 ff. GrEStG Grundstücksgeschäfte mit ausländischen Briefkastengesellschaften

Abweichend vom o. g. Erl. bittet der FinMin in den Fällen, in denen eine ausländische Gesellschaft als Erwerberin eines Grundstücks auftritt, künftig wie folgt zu verfahren:

Tritt eine ausländische Gesellschaft als Erwerberin eines Grundstücks auf, so ist die Rechtsfähigkeit im Inland nach wie vor zu prüfen. Zu diesem Zweck hat die GrESt-Stelle eine Ablichtung des Vertrages der zuständigen KSt-Stelle zuzuleiten. Hat die Erwerbergesellschaft ihren Sitz in einem in der Anlage aufgeführten Staat, fragt die KSt-Stelle unverzüglich bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA) des Bundesamtes für Finanzen, Friedhofstraße 1, 53225 Bonn nach, ob über die ausländische Gesellschaft Erkenntnisse vorliegen, die auf eine mangelnde Rechtsfähigkeit des Erwerbers hinweisen.

Parallel dazu hat die zuständige KSt-Stelle eigenständige Ermittlungen hinsichtlich der Rechtsfähigkeit und Steuersubjektfähigkeit für Zwecke der KSt und USt anzustellen. Führt diese Sachverhaltsaufklärung durch die Beteiligten nicht zum Ziel (beispielsweise, weil Fragen unvollständig oder gar nicht beantwortet werden), so ist beim beurkundenden Notar nachzufragen, aufgrund welcher von ihm getroffenen Fe...

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Finanzministerium Thüringen v. 01.08.1996 - S 4600 A

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