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BFH 07.08.1990 IX R 114/89

Abgabenordnung; | Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung (§ 180 AO)

Verpflichtet das Gesetz eine Person (im Streitfall ein Treuhandunternehmen) zur Abgabe einer Feststellungserklärung, kann das FA von dieser Person die Abgabe der Steuererklärung verlangen, und zwar unabhängig davon, ob auch andere Personen zur Abgabe der Erklärung verpflichtet sind oder sein könnten ().

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