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BMF 27.12.1990 IV A 2 S 7229 14/90

Umsatzsteuer; | Goldpreis-Durchschnittswert und Silberpreis für 1991

Nach Tz.169 des (BStBl 1983 I 567) kann aus Vereinfachungsgründen bei der Ermittlung des Metallwerts von Goldmünzen der für die Monate Januar bis November für den Kilogramm-Goldbarren mit einem Feingehalt von 999,9 o/oo ermittelte Goldpreis-Durchschnittswert (ohne USt) für das gesamte folgende Kalenderjahr zugrunde gelegt werden. Im Jahr 1991 ist ein Goldpreis-Durchschnittswert (ohne USt) von 20 127 DM für den Kilogramm-Goldbarren anzuwenden. Nach Tz.170 des (a.a.O.) kann aus Vereinfachungsgründen bei der Ermittlung des Metallwerts (Silberwerts) von Silbermünzen der letzte im Monat November festgestellte Rücknahmepreis je Kilogramm Feinsilber (DEGUSSA-Silberpreis) für das gesamte folgende Kalenderjahr zugrunde gelegt werden. Für das Kalenderjahr 1991 ist die...BStBl 1987 I 811BStBl 1988 I 90BStBl 1988 I 587

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