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§ 1 FördG Verlustzuweisung bei vermögensverwaltenden Gesellschaften; Verteilung der Sonderabschreibungen
Vor dem Hintergrund gesellschaftsvertraglich vereinbarter Ergebnisgleichstellungen von Alt- und Neugesellschaftern war um Stellungnahme zu der Frage gebeten worden, ob Stpfl., die einer Gesellschaft nach dem Jahr des Entstehens der Gesellschaft beitreten, einen höheren Anteil an den insgesamt zulässigen Sonderabschreibungen oder an dem übrigen Betriebsergebnis erhalten können, als dies ihrem Anteil an der Gesellschaft entspricht.
Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder wird hierzu folgendes mitgeteilt:
Nach Abschn. I.6 des (BStBl I S. 1516 = DB 1997 S. 70) kann ein Stpfl., der einer Gesellschaft nach dem Jahr des Entstehens der Gesellschaft beitritt, im Jahr des Beitritts zwar einen höheren Anteil an den Sonderabschreibungen als die bisherigen Gesellschafter erhalten. Der Anteil des beitretenden Gesellschafters an den insgesamt zulässigen Sonderabschreibungen darf jedoch nicht höher sein, als dies seinem Anteil an der Gesellschaft entspricht. An dieser Regelung wird weiter festgehalten, denn sie beruht darauf, daß AfA oder erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen nur demjenigen Miteigentümer zugerechnet werden können, der die Anschaffungs- oder Herstellungskosten get...