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§ 110 FGO Veröffentlichung im Bundessteuerblatt
1. Anwendung der im BStBl Teil II (BStBl II) veröffentlichten Entscheidungen des BFH
a) Die Entscheidungen des BFH werden, soweit sie nicht ausschließlich Bedeutung für einen Einzelfall haben, im BStBl Teil II (früher Teil III) durch das BdF veröffentlicht (BStBl 1966 III S. 345). Durch die Aufnahme in das BStBl sind die Entscheidungen grundsätzlich bei der Bearbeitung gleichgelagerter Steuerfälle zu beachten. Eine neue Prüfung hinsichtlich der Anwendung der BFH-Entscheidung kann jedoch erforderlich sein, wenn z. B.
neue rechtliche Gesichtpunkte aufgetreten sind,
neue Rechtserkenntnisse eine andere Beurteilung der entschiedenen Rechtsfrage rechtfertigen können oder
die Entscheidung schon lange zurückliegt und an ihr wiederholt Kritik geübt worden ist.
b) Die im BStBl veröffentlichten Entscheidungen des BFH sind auch dann zu beachten, wenn der Rechtssatz, der in einer solchen Entscheidung aufgestellt worden ist, im Widerspruch zu einer anderen Auffassung stehen sollte, die zu der einschlägigen Frage in einer Verwaltungsanweisung (z. B. Rdvfg.) vertreten worden ist. Einer formellen Aufhebung der hierdurch überholten Verwaltungsanweisung bedarf es nicht.
c) Soll die höchstrichterliche Entscheidung nicht oder vo...