Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer; | Fernsehgerät im häuslichen Arbeitszimmer schädlicher Einrichtungsgegenstand (§§ 9, 12 EStG)
Nach dem nrkr. läßt bereits die Aufstellung einer Stereoanlage und eines Fernsehgeräts in einem häuslichen Arbeitszimmer darauf schließen, daß das Arbeitszimmer in nicht nur untergeordnetem Umfang privat mitbenutzt wird. Die Einrichtungsgegenstände seien ihrer Art nach Wirtschaftsgüter der privaten Lebensführung, bei denen sich nicht nach objektiven Maßstäben bestimmen lasse, in welchem Umfang sie zur Erlangung beruflicher und nichtberuflicher Informationen genutzt würden. Das FG hält es für schädlich, daß die Klin., eine Studienrätin mit den Fächern Deutsch, Geschichte und Sozialkunde, nach ihren Angaben bei den Korrekturarbeiten und der Unterrichtsvorbereitung wegen der beruhigenden Wirkung klassische Musik hört sowie Fernsehnachric...