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Reinigung von Berufskleidung in privater Waschmaschine
Der Bezugserl. v. S 2354 A hat zu Mißverständnissen geführt. Er wird daher wie folgt geändert:
Aufwendungen für die Reinigung von typischer Berufskleidung i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG in einer privaten Waschmaschine sind im Rahmen einer Einzelfallprüfung als Werbungskosten zu berücksichtigen.
Die bei der Reinigung anfallenden Kosten können anhand von Erfahrungen der Verbraucherverbände geschätzt werden ( BStBl 1993 II S. 837 u. 838).
Werden zu den Aufwendungen für die Reinigung von Berufskleidung in einer privaten Waschmaschine steuerfreie Zuschüsse gewährt, steht § 3c EStG einem etwaigen Werbungskostenabzug entgegen.