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Bewertung der Gemeinschaftsunterkunft bei Angehörigen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei des Landes Niedersachsen für das Kalenderjahr 1998
”Durch Art. 1 der VO zur Änderung der Sachbezugs-VO 1997 v. (BGBl I S. 2857) sind die amtlichen Sachbezugswerte für das Kj 1998 festgesetzt worden.
Ab ist hiernach die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung lstl. wie folgt zu bewerten:
1. Bundeswehr
a) Bei Angehörigen der Besoldungsgruppen A 1 bis A 4 oder entsprechender Mannschaftsdienstgrade
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• mit Standort in den bisherigen Bundesländern | 86,80 DM, |
• mit Standort in den neuen Bundesländern | 58,80 DM; |
b) bei Angehörigen der Besoldungsgruppen A 5 und A 6 oder entsprechende Unteroffiziersdienstgrade
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• mit Standort in den bisherigen Bundesländern | 156,20 DM, |
• mit Standort in den neuen Bundesländern | 105,80 DM; |
c) bei Angehörigen der Besoldungsgruppen A 7 und höher oder entsprechender Feldwebel- und Offiziersdienstgrade
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• mit Standort in den bisherigen Bundesländern | 295,00 DM, |
• mit Standort in den neuen Bundesländern | 199,80 DM. |
2. Bundesgrenzschutz
a) Bei Beamtenanwärterinnen oder Beamtenanwärtern und Polizeimeisteranwärterinnen oder Polizeimeisteranwärtern
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• mit Standort in den bisherigen Bundesländern | 104,10 DM, |
• mit Standord in den neuen Bundesländern | 70,50 DM; |
b) bei allen anderen Angehörigen des Bundesgrenzschutzes, die eine Gemeinschaftsunt...