Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 40 EStG Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen; Pauschsteuersätze für die Auszahlung von Werbeprämien an Arbeitnehmer der DBP Postbank bzw. Postbank AG
Die obersten FinBeh der Länder haben den Anträgen v. inzwischen zugestimmt. Danach können die Prämien des Verkaufswettbewerbs zur Förderung des Investment-Sparens und des Verkaufswettbewerbs zur Rentenversicherung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG mit einheitlichen Pauschsteuersätzen - getrennt nach alten und neuen Ländern - pauschal versteuert werden. Die pauschale Lohnsteuer ist anteilig an die jeweils zuständigen Betriebsstätten-FÄ abzuführen.
Angesichts der Höhe der Prämien des Verkaufswettbewerbs zur Förderung des Investment-Sparens weist der BdF auf § 40 Abs. 1 Satz 3 EStG hin. Danach ist die Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausgeschlossen, soweit ein AN sonstige Bezüge von mehr als 2 000 DM im Kj erhält. Es wird gebeten, diese Höchstgrenze zu beachten.