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§ 40 EStG Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte zweckbestimmte Arbeitgeberleistungen
Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder vertritt der BdF zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine ArbG-Leistung zusätzlich zu dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird (§ 3 Nr. 33, 34, § 3 Nr. 68 a. F. i. V. mit § 52 Abs. 2b und § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG), folgendes:
Mit Urt. v. (BStBl II S. 521) hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung, nach der eine Umwandlung von stpfl. Arbeitslohn in eine steuerfreie Jubiläumszuwendung nach Maßgabe einer tariflichen Öffnungsklausel möglich war, aufgegeben. Ausschlaggebend für die Steuerfreiheit ist nunmehr, ob die zweckbestimmte ArbG-Leistung zu den stpfl. Bezügen hinzukommt, die der ArbG ohne die Zweckbestimmung geschuldet hätte. Das BFH-Urt. ist zwar zu einem tarifvertraglich festgelegten Anspruch ergangen, auf den die Jubiläumszuwendung angerechnet worden war. Nach dem Grundgedanken der neuen Rechtsprechung kann jedoch auch die Umwandlung einer freiwilligen Sonderleistung ohne Zweckbindung in eine freiwillige Sonderleistung mit Zweckbindung nicht zur Steuerfreiheit der Zuwendung führen. Abschn. 28 Abs. 8 der LStR 1993 ist insoweit überholt und nicht mehr anzuwenden.
Eine zweckbestimmte ArbG-Leistung wird nur dann zusätzlich zum ohnehin ...