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§ 3 Nr. 68 EStG Steuerfreie Zinszuschüsse bei Barlohnumwandlung
Der BFH hat in dem bisher nicht veröffentlichten Urt. v. IV R 12/94 für die VZ bis einschließlich 1992 entschieden, daß ein Zinszuschuß des ArbG i. S. des § 52 Abs. 2j EStG (jetzt § 52 Abs. 2b EStG) i. V. mit § 3 Nr. 68 EStG 1987 auch dann vorliegt, wenn ohnehin geschuldeter stpfl. Arbeitslohn in einen Zinszuschuß umgewandelt wird, weil die geänderte Fassung mangels einer entsprechenden Regelung über eine rückwirkende Anwendung nicht auf VZ vor 1993 anzuwenden ist. Der BFH hat die Frage offen gelassen, ob dies auch für den VZ 1993 gilt.
Hierzu wird klargestellt, daß die Neuregelung des § 52 Abs. 2j EStG (jetzt § 52 Abs. 2b EStG) erst ab dem VZ 1994 anzuwenden ist. Bis einschließlich VZ 1993 ist nach dem o. g. BFH-Urt. zu verfahren.
Dieser Erl. ergeht im Einvernehmen mit dem BdF und den obersten FinBeh der anderen Länder.