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§ 19 EStG Behandlung der Privatnutzung eines nach Ihrem „Zwei-Vertrags-Modell„ geleasten Kraftfahrzeuges
Aufgrund zahlreicher Anfragen zur steuerlichen Behandlung des angebotenen Zwei-Vertrags-Modells im Rahmen der seit 1996 geltenden Dienstwagenregelung ist die Angelegenheit mit den obersten FinBeh der Länder erörtert worden.
Nach dem Ergebnis dieser Besprechung kann die Aufteilung eines Leasing-Verhältnisses für dasselbe Fahrzeug in einen Vertrag mit dem ArbG hinsichtlich der betrieblichen Nutzung und in einen Vertrag mit dem AN hinsichtlich der privaten Nutzung steuerlich nicht anerkannt werden. Vielmehr ist dieses Modell bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise so zu beurteilen, daß der ArbG das Fahrzeug least und seinen AN zur beruflichen und privaten Nutzung sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte überläßt. Der dem AN zufließende stpfl. Nutzungsvorteil ist deshalb nach § 8 Abs. 2 EStG zu erfassen. Dabei sind die vom AN an den Leasing-Geber gezahlten Leasing-Raten als pauschale Nutzungsvergütung i. S. des Abschn. 31 Abs. 7 Nr. 4 LStR 1996 anzusehen und auf den nach § 8 Abs. 2 EStG ermittelten Nutzungswert anzurechnen. Wird der Nutzungsvorteil anhand eines Fahrtenbuchs auf der Grundlage der tatsächlichen Kraftfahrzeugaufwendungen ermittelt, sind die Leasing-Raten des AN auch bei der Feststellung der gesamten Kraftfahrzeugaufwendunge...