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Doppelte Haushaltsführung bei Seeleuten
Zu der Frage, ob bei Seeleuten mit Bordunterkunft die Zweijahresfrist für eine beruflich veranlaßte doppelte Haushaltsführung neu beginnt, wenn der Seemann das Schiff wechselt, gilt nach Abstimmung mit den obersten FinBeh der Länder folgendes:
Seeleute, die an Bord eines See- (Binnen)-Schiffes eine Unterkunft haben, haben dort ihren Beschäftigungsort und ihre regelmäßige Arbeitsstätte sowie ihre Zweitwohnung und führen deshalb einen doppelten Haushalt. Wechselt der Seemann das Schiff und damit sowohl den Beschäftigungsort als auch die Zweitwohnung, beginnt die Zweijahresfrist für die steuerliche Anerkennung einer beruflich veranlaßten doppelten Haushaltsführung neu zu laufen. Die Rückkehr auf ein Schiff, auf dem der Seemann bereits tätig war, führt jedoch nur dann zum Neubeginn der Zweijahresfrist, wenn die Beschäftigung auf diesem Schiff für mindestens 12 Monate unterbrochen wurde.