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OFD Kiel - S 2177 A

§ 6 EStG Nutzung betrieblicher Kfz zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie zu Familienheimfahrten; Abgeltung außergewöhnlicher Kraftfahrzeugkosten durch den pauschalen Nutzungswert

Zu der Frage, wie außergewöhnliche Kfz-Kosten (z. B. Unfallkosten) seit Änderung der ertragsteuerlichen Erfassung der Nutzung betrieblicher Kfz zu Privatfahrten durch das JStG 1996 ertragsteuerrechtlich zu behandeln sind, ist gemäß einer auf Bundesebene getroffenen Entscheidung folgende Auffassung zu vertreten:

Wird die Nutzungsentnahme nach der 1 %-Methode pauschal ermittelt (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG), sind damit auch die agw. Kfz-Kosten abgegolten. Das gilt auch dann, wenn diese eindeutig bei einer Privatfahrt bzw. einer betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt angefallen sind. Die 1% Methode stellt eine grobe, vom Gesetzgeber gewollte Pauschalierung dar, die sich in solchen Fällen ggf. zugunsten des Stpfl. auswirken kann.

Ermittelt der Stpfl. die auf seine Privatfahrten entfallenden Aufwendungen aufgrund der Fahrtenbuchmethode (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG), sind die außergewöhnlichen Kfz-Kosten in die Gesamtkosten mit einzubeziehen und dann entsprechend den jeweils gefahrenen Kilometern auf die Nutzungsbereiche aufzuteilen. Diese Interpretation der Gesamtkosten lehnt sich an die in R 31 Abs. 9 Nr. 2 Satz 8 LStR 2001 getroffene Regelung an. Bei der Fahrtenbuchmethode beschränkt sich die Kostenzuordnung auf die Verteilung der Gesamtaufwendungen auf die für die jewei...

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OFD Kiel v. 19.07.2001 - S 2177 A

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