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§ 6 EStG Auslegung des Abs. 5 Satz 3 i.d.F. des StSenkG; Übertragung von Einzel-WG aus dem Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft und umgekehrt gegen Gewährung/Minderung von Gesellschaftsrechten
Durch das StSenkG v. (BStBl 2000 I S. 1428) ist in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG die Übertragung von Einzel-WG aus einem Betriebsvermögen des Mitunternehmers oder aus dessen Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt neu geregelt worden. Diese Übertragung ist nunmehr - von bestimmten Ausnahmen abgesehen - zwingend zum Buchwert vorzunehmen, was eine steuerneutrale Übertragung von Einzel-WG sicher stellt. Diese Neuregelung gilt für Übertragungen von WG ab dem . Der Gesetzeswortlaut unterscheidet allerdings nicht zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung von Einzel-WG, was zu Zweifeln hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Vorschrift geführt hat.
Gem. einem bundeseinheitlich gefassten Beschl. bittet die OFD, zur Auslegung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG i.d.F. des StSenkG folgende Auffassung zu vertreten:
§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG i.d.F. des StSenkG erfasst insbesondere auch die klassischen Übertragungsfälle des sog. Mitunternehmererl. ( BStBl 1978 I S. 8 ff.), nämlich die Übertragung von Einzel-WG gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten als Spezialnorm des Tauschs zwischen dem Mitunternehmer und seiner Mitunternehmerschaft. Damit geht § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG als lex specialis den allgemeinen Regeln üb...