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§ 72 EStG Familienleistungsausgleich: - Vollstationär untergebrachte Kinder; Kostenbescheide der Sozialhilfeträger - Hilfe zum Lebensunterhalt für vollstationär untergebrachte Kinder - Revisionsverfahren
Für vollstationär untergebrachte behinderte Kinder, für die ein Sozialhilfeträger Eingliederungshilfe leistet, kann Kindergeld nur dann festgesetzt werden, wenn der Kindergeld-Berechtigte zu einem Kostenbeitrag herangezogen wird. Eine solche Heranziehung ist nach den sozialrechtlichen Vorschriften bei Kindern über 21 Jahre grundsätzlich nicht möglich, sondern nur dann, wenn außerordentlich gute Vermögensverhältnisse vorliegen (§ 91 Abs. 2 Satz 2 BSHG; Az.: 10 RKg 12/95).
In zunehmendem Maße erlassen Sozialhilfeträger Bescheide, mit denen sie die Eltern vollstationär untergebrachter behinderter Kinder über 21 Jahre zu einem Kostenbeitrag heranziehen, der den Betrag des Kindergeldes nicht übersteigt. Wenn überhaupt, werden solche Bescheide häufig damit begründet, daß durch den entsprechenden Anspruch auf Kindergeld außerordentlich gute Vermögensverhältnisse gegeben seien.
Derartige Bescheide sind offensichtlich rechtswidrig und können keinen Anspruch auf Kindergeld begründen. Soweit in der Begründung solcher Bescheide nicht dargelegt ist, daß unabhängig von der Zahlung von Kindergeld außergewöhnlich gute Vermögensverhältnisse vorliegen, sind dara...