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§ 5 EStG Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten; Verpflichtung aus der Rückabwicklung eines durchgeführten Kaufvertrags
Der (BStBl 1997 II S. 382) entschieden, ein Kaufmann habe für die Verpflichtung, bei Rückabwicklung eines Kaufvertrags den erhaltenen Kaufpreis ganz oder teilweise zurückzuzahlen, eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, wenn die überwiegende Wahrscheinlichkeit bestehe, der Käufer werde von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder sind die Grundsätze dieses Urt. über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.
Das Urt. berührt u. a. die Fragen, ob die Rückabwicklung eines Kaufvertrags mit der Anschaffung eines WG gleichzusetzen ist und ob für die ungewisse Verpflichtung zur Anschaffung eines WG eine Rückstellung zu bilden ist. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist für eine ungewisse Verbindlichkeit, deren Erfüllung zur Aktivierung eines WG führt, eine Rückstellung nicht zu bilden (vgl. BStBl II S. 772, 774). Die Rechtsfragen sind zur Zeit Gegenstand zweier beim BFH anhängiger Revisionsverfahren (XI R 8/96 und VIII R 77/96). Der BdF wird diesen Verfahren beitreten.