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§ 4 EStG Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG); Mietverhältnis mit dem Arbeitgeber
Um die Abzugsbeschränkung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 9 Abs. 5 i. V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zu vermeiden, gehen AN vermehrt dazu über, ihr häusliches Arbeitszimmer an den ArbG zu vermieten, der seinerseits das Arbeitszimmer wiederum dem AN überlässt. Diese Gestaltung findet sich insbesondere, aber nicht nur bei Gesellschafter - Geschäftsführer einer GmbH. Zu der Frage, wie Mietverträge steuerlich zu behandeln sind, bei denen ein häusliches Arbeitszimmer Gegenstand eines Mietvertrages zwischen AN und ArbG ist - vertritt die OFD folgende Auffassung:
Mietverträge sind steuerlich nicht anzuerkennen, wenn ein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts (§ 42 AO) gegeben ist. Davon ist stets auszugehen, wenn zwischen AN und ArbG ein direktes Mietverhältnis besteht und kein überwiegendes Interesse des ArbG für das Vorhandensein eines häuslichen Arbeitszimmers beim AN nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann oder die Umstände des Einzelfalles dafür sprechen, daß mit dem Mievertrag lediglich bezweckt wird, die Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 5 i. V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zu umgehen. In diesen Fällen ist die steuerliche Anerkennung eines M...