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Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften; Verpflichtung zur Mietminderung wegen „Weiterleitung„ des Vorteils aus empfangener Investitionszulage
Gibt der Vermieter den Vorteil aus der Inanspruchnahmne einer steuerfreien Investitionszulage durch Minderung der laufenden Miete an den Mieter weiter und erzielt er deshalb steuerlich Verluste aus dem Mietverhältnis, ist nach dem (BStBl 1999 II S. 352) unabhängig von der bilanziellen Behandlung der Investitionszulage in der Steuerbilanz eine Rückstellung wegen drohender Verluste zu bilden.
Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder sind die Grundsätze dieses BFH-Urteil für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Januar 1997 enden, über den entscheidenden Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Auch wenn die Investitionszulage nicht zu den steuerpflichtigen. Einnahmen im Sinne des EStG gehört, droht für das Unternehmen durch die Minderung seiner Mieteinnahmen um die gewährte Investitionszulage aus dem Mietverhältnis kein Verlust.
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem enden, ist die Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in der Steuerbilanz allgemein ausgeschlossen (§ 5 Abs. 4a EStG).