Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 34f EStG Steuerermäßigung bei Steuerpflichtigen mit mehreren Kindern, wenn die nach § 10e EStG begünstigte Wohnung durch ein Kind allein genutzt wird
Nach dem (BStBl II S. 544) steht die Steuerbegünstigung nach § 10e EStG dem Eigentümer auch zu, wenn er sie einem einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigenden Kind zur alleinigen Nutzung überläßt. Demgegenüber kommt eine Steuerermäßigung nach § 34f EStG für das Kind regelmäßig nicht in Betracht, da es nicht zum elterlichen Haushalt gehört ( BStBl II S. 378).
Es wurde die Frage gestellt, ob Stpfl. mit mehreren Kindern in diesen Fällen die Steuerermäßigung nach § 34f EStG für die Kinder beanspruchen können, die zwar nicht die nach § 10e EStG geförderte Wohnung bewohnen, aber zum elterlichen Haushalt gehören.
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh des Bundes und der Länder setzt die Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 2 und 3 EStG lediglich die Zugehörigkeit der Kinder zum Familienhaushalt voraus. Nach dem Wortlaut der Vorschrift kann darüber hinaus nicht gefordert werden, daß die nach § 10e EStG geförderte Wohnung Teil des Haushalts des Stpfl. ist. Der Eigentümer kann in diesen Fällen daher das Baukindergelt für diejenigen Kinder erhalten, die mit ihm in einem Haushalt - z. B. auch in einer Mietwohnung - leben.