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OFD München - S 2293 c; s. auch NWB DokSt Rz.

§ 34f EStG Steuerermäßigung bei Steuerpflichtigen mit mehreren Kindern, wenn die nach § 10e EStG begünstigte Wohnung durch ein Kind allein genutzt wird

Nach dem (BStBl II S. 544) steht die Steuerbegünstigung nach § 10e EStG dem Eigentümer auch zu, wenn er sie einem einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigenden Kind zur alleinigen Nutzung überläßt. Demgegenüber kommt eine Steuerermäßigung nach § 34f EStG für das Kind regelmäßig nicht in Betracht, da es nicht zum elterlichen Haushalt gehört ( BStBl II S. 378).

Es wurde die Frage gestellt, ob Stpfl. mit mehreren Kindern in diesen Fällen die Steuerermäßigung nach § 34f EStG für die Kinder beanspruchen können, die zwar nicht die nach § 10e EStG geförderte Wohnung bewohnen, aber zum elterlichen Haushalt gehören.

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh des Bundes und der Länder setzt die Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 2 und 3 EStG lediglich die Zugehörigkeit der Kinder zum Familienhaushalt voraus. Nach dem Wortlaut der Vorschrift kann darüber hinaus nicht gefordert werden, daß die nach § 10e EStG geförderte Wohnung Teil des Haushalts des Stpfl. ist. Der Eigentümer kann in diesen Fällen daher das Baukindergelt für diejenigen Kinder erhalten, die mit ihm in einem Haushalt - z. B. auch in einer Mietwohnung - leben.

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OFD München v. 12.12.1995 - S 2293 c; s. auch NWB DokSt Rz.

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