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Körperschaftsteuer; | verdecktes Eigenkapital (§ 8 KStG)
Nach dem vorl. nrkr. Beschl. des FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, v. - III V 16/90 ist hinsichtlich der Annahme von verdecktem Eigenkapital bei einer Kapitalgesellschaft äußerste Zurückhaltung geboten. Es bestehen ernstliche Zweifel, ob die zivilrechtliche Rspr. zu kapitalersetzenden Darlehen für die Beurteilung von verdecktem Eigenkapital übernommen werden kann. Dies gilt auch, soweit die Zuführung der Darlehen durch den nichtanrechnungsberechtigten Alleingesellschafter einer inländischen GmbH erfolgt.