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OLG Koblenz 18.05.1990 2 U 1382/88
Steuerberatung; | unwirksamer Kündigungsausschluß durch Steuerberatungsvertrag (§ 9 AGBG)
Bei der Steuerberatertätigkeit handelt es sich um einen Dienst höherer Art i. S. von § 627 Abs. 1 BGB. Bei einem derartigen Vertrag ist die Möglichkeit diesen fristlos beenden zu können, gerade für den Mandanten von überwiegendem Interesse. Das Kündigungsrecht nach § 627 Abs. 1 BGB kann deshalb nicht wirksam abbedungen werden (, NJW 1990, 3153).