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NWB Nr. 12 vom Seite 798

Meinungen Stellungnahmen

Immer noch Zweifelsfragen zur Bauabzugssteuer in Bezug auf die öffentliche Hand

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Helmut Landsrath, Lahnstein

Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe v. (BGBl 2001 I S. 2267) wurde zur Sicherung von Steueransprüchen bei Bauleistungen ein Steuerabzug eingeführt. Die Regelungen hierzu enthält vor allem der neue Abschnitt VII des EStG (§§ 48 bis 48d EStG). Zu Einzelfragen hatte das BMF bereits mit Schr. v. - S 1900 (BStBl 2001 I S. 804) Stellung genommen. In NWB Meinungen Stellungnahmen Heft 49/2001 warf Landsrath die Frage auf, ob juristische Personen des öffentlichen Rechts (JPöR) auch insoweit zum Steuerabzug verpflichtet seien, als sie Bauleistungen nicht für einen unternehmerischen Bereich (Betrieb gewerblicher Art), sondern für ihren hoheitlichen (= ”privaten”) Bereich empfangen. Bejahendenfalls wären zwecks praktikabler Erfüllung der Abzugsverpflichtungen weitere Verfahrensvorschriften zur sog. dezentralen Regelung und zur Bagatellgrenze zu erlassen.

I. Dezentrale Regelung des Steuerabzugs und Bagatellgrenze

Mit Schreiben v. - S 2272 (BStBl 2002 I S. 1399; NWB F. 3 S. 12269 ff.), das an die Stelle des o. a. tritt, hat das BMF im Einvernehm...

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