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Körperschaftsteuer | Veräußerung von Anteilen aus einer Wandelanleihe
Hat ein Finanzunternehmen eine Wandelanleihe in der Absicht erworben, einen kurzfristigen Eigenhandelserfolg zu erzielen, und veräußert es die im Zuge der Wandlung erhaltenen Aktien, erfüllt dies den Tatbestand des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG (Bezug: § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG; § 1 Abs. 3 KWG i. d. F. vom ).
(1) Nach § 8b Abs. 7 Satz 1 KStG sind die § 8b Abs. 1 bis 6 KStG nicht auf Anteile anzuwenden, die bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten nach § 1 Abs. 12 KWG dem Handelsbuch zuzurechnen sind. Gleiches gilt nach § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG für Anteile, die von Finanzunternehmen i. S. des KWG mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben werden. Identisch formuliert dies § 3 Nr. 40 Satz 3 Halbsatz 2 EStG für die Anwendung von § 3 Nr. 40 EStG und damit auch für § 3c EStG. Finanzunternehmen i. S. von § 1 Abs. 3 Satz 1 KWG (in der im Streitjahr 2006 gültigen Fassung vom , BGBl 2005 I S. 2809) sind solche Unternehmen, die weder Kredit...