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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Regelungslücke im Deckelungsschreiben des BMF zur 1-v. H.-Listenpreisregelung
Die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (sog. 1-v. H.-Regelung) verstößt nach Auffassung des BStBl 2000 II S. 273) nicht gegen das Grundgesetz. Nach Auskunft des BVerfG wurde gegen das Urteil keine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Alle bisherigen ruhenden Einspruchsverfahren, zu deren Begründung vorgetragen wurde, der Ansatz des privaten Nutzungswerts durch das FA bei Anwendung der 1-v. H.-Regelung führe zu einem unzutreffenden steuerlichen Ergebnis und die Regelungen verletzten daher den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG, werden nunmehr mit größter Wahrscheinlichkeit von Seiten der FinVerw einer raschen Erledigung zugeführt werden (vgl. NWB EN-Nr. 1346/2000).
Dies bedeutet jedoch nicht, dass die kritische Diskussion um die sog. 1-v. H.-Regelung nunmehr ein Ende haben wird; vielmehr ist diese mit Vehemenz fortzuführen, da die Regelung - auch wenn sie als widerlegbare Typisierung angesehen wird - zu völlig unakzeptablen steuerlichen Ergebnissen führt, was u. a. aus der teilweise unpräzisen Formulierung des BStBl 1997 I S. 562