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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Umsatzsteuerliche Behandlung der Firmenwagenüberlassung an geschäftsführende Gesellschafter
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer sind entweder entgeltliche Leistungen i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG oder als sog. Arbeitnehmereigenverbrauch auch ohne Entgelt des Empfängers steuerbar (bis : § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b UStG a. F.; ab : § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG). Die Unterscheidung zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Leistungen des Arbeitgebers ist wichtig zur zutreffenden Bestimmung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage. Bei entgeltlicher Leistung ist dies das Entgelt (§ 10 Abs. 1 Satz 2 UStG). Im Fall unentgeltlicher Leistungserbringung dürfen nur die vorsteuerbelasteten Kosten angesetzt werden (§ 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG; Art. 6 Abs. 2a der 6. EG-Richtlinie).S. 4653
I. Abgrenzung entgeltliche oder unentgeltliche Leistung an Arbeitnehmer
Nach Auffassung des EuGH (Urt. v. - Rs. C-258/95, UR 1998 S. 61; NWB F. 7 S. 5046 f.) erbringt der Arbeitgeber eine entgeltliche Leistung nur dann, wenn er von seinem Arbeitnehmer tatsächlich eine in Geld bewertbare Gegenleistung erhält; die bloße Schätzung eines Geldwerts reicht nicht aus. Erforderlich ist danach eine wechselseitige Abhängigkeit von Leistung und Gegenleistung.
In der Literatur wurde daraus geschlossen, daß keine entgeltli...