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Neuregelung der Realteilung: Verfassungsrechtliche Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten
MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Neuregelung der Realteilung: Verfassungsrechtliche Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten
I. Grundzüge
Das StEntlG 1999/2000/2002 hat in § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG - mit einem einzelnen Satz! - erstmals den Bereich der Realteilung gesetzlich geregelt, und zwar abweichend von der bisherigen Rechtsprechung. Dem Kern nach liegt hier also ein ”Nichtanwendungsgesetz” vor. In ihren Grundzügen erscheint die Neuregelung klar und einfach:
Soweit bei der Realteilung einem Mitunternehmer (bzw. einer Gruppe von Mitunternehmern) ein Teilbetrieb zugewiesen wird, müssen die Buchwerte fortgeführt werden.
Soweit ein Mitunternehmer einzelne Wirtschaftsgüter erhält, müssen die stillen Reserven des Betriebs bzw. Teilbetriebs versteuert werden. Ein Wahlrecht räumt das Gesetz in keinem Fall mehr ein.S. 4458
Die Zielrichtung des Gesetzes wird aus der Begründung nicht ganz deutlich. Sie dürfte dahin gegangen sein, die erfolgsneutrale Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zu unterbinden (vgl. die Regelung in § 6 Abs. 5 EStG). Das hier vermutete Steuerschlupfloch sollte gestopft werden. Außerdem sollte den Gesellschaftern das vom BFH eingeräumte - wohl als unberechtigte Steuervergünstigun...