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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Rückwirkende Änderung von Steuervorschriften
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 ist auch der Wegfall von diversen Steuervergünstigungen vorgesehen. Diese Änderungen werden z. T. rückwirkend zum in Kraft treten. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muß im Hinblick auf die Zulässigkeit solcher Änderungen zwischen ”echter” und ”unechter Rückwirkung” differenziert werden (BVerfGE 13 S. 270 f.).
”Echte Rückwirkung” entfaltet ein Gesetz, das nachträglich ändernd in bereits abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift. Nach der Terminologie des für das Steuerrecht zuständigen Zweiten Senats des BVerfG liegt damit zugleich eine sog. ”Rückbewirkung von Rechtsfolgen” vor (BVerfGE 72 S. 200; 76 S. 263; allerdings wurde in späteren Entscheidungen wieder auf die ursprüngliche Unterscheidung zwischen echter und unechter Rückwirkung zurückgegriffen. In der Sache selbst ergeben sich aber nur wenige Abweichungen), da der Beginn des zeitlichen Anwendungsbereichs der neuen Regelung vor dem (späteren) Zeitpunkt liegt, in dem das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen und die Norm rechtlich existent werden. Eine solche Re...