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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Investitionszulagengesetz 1999
- Zeitlicher Anwendungsbereich, Förderloch und neues Konservierungsmodell -
I. Vorbemerkung
Die steuerliche Förderung von Investitionen in den neuen Ländern ab 1999 ergibt sich aus dem InvZulG 1999 (BGBl 1997 I S. 2070). Durch die einheitliche Förderung durch Investitionszulagen 1999 werden die Regelungen des FördG und des InvZulG 1996, die Ende 1998 planmäßig auslaufen, zusammengefaßt. Der Dualismus von Sonderabschreibung nach dem FördG und InvZulG 1996 entfällt damit zukünftig. Die Genehmigung der EU-Kommission steht für das InvZulG 1999 zwar noch aus (vgl. Seifert, Inf 1997 S. 545); die Bestimmungen sind für die Gestaltungsberatung trotzdem bereits jetzt von Bedeutung. Es gilt vornehmlich bei betrieblichen Investitionen, deren Herstellung sich über mehrere Jahre hinzieht und dessen Wirtschaftszweige (zu Recht kritisch zur Abgrenzung der begünstigten von den nichtbegünstigten Wirtschaftszweigen nach dem InvZulG 1999 Spanke, DB 1997 S. 1734) sowohl durch das InvZulG 1996 als auch das InvZulG 1999 persönlich begünstigt sind, ein Förderloch zu verhindern und den Zulagenanspruch zu ”konservieren”.
Begünstigte betriebliche Anlageinvestitionen ergeben sich aus § 2 InvZulG 1999, auf die hier nicht näher eingegangen wir...