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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Umsatzsteuer für Kfz-Überlassung an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung
Überläßt ein ArbG seinem AN ein Kfz unentgeltlich zur privaten Nutzung (Kfz-Gestellung), unterliegt diese sonstige Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b UStG der USt. Bemessungsgrundlage sind nach § 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG die Kosten. Aus Vereinfachungsgründen wird jedoch von der deutschen FinVerw nicht beanstandet, wenn für die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage von den lohnsteuerlichen Werten, insbesondere der 1-v. H.-Regelung, ausgegangen wird.
1. 20-v. H.-Abschlag
Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach den Werten der 1-v. H.-Regelung ließ die FinVerw noch bei Verabschiedung der UStR 1996 (vgl. Abschn. 155 Abs. 3 Satz 6 UStR 1996) keine Kürzung der Bemessungsgrundlage zu. Erst das (BStBl I S. 151) ließ dann wegen der nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten einen pauschalen Abschlag von 20 v. H. zu.
Diese Kürzung ging auf das (BStBl II S. 812) zurück, wonach Art. 6 Abs. 2 Buchst. a der 6. EG-Richtlinie die Besteuerung der privaten Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenst...BStBl I S. 633