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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Abbruch von Vermögensteuerprüfungen für Veranlagungszeiträume vor 1997?
Mit Beschl. v. (BStBl II S. 655) hat das BVerfG bekanntlich die Verfassungswidrigkeit der Vermögensteuer - ausgelöst durch ungleiche Bewertung des Immobilien- und des Finanzvermögens - festgestellt. Es hat jedoch die verfassungswidrigen Vorschriften nicht rückwirkend aufgehoben, sondern ”dem Steuergesetzgeber großzügig Aufschub gewährt” (Tipke, GmbHR 1996 S. 8, 14), und zwar aus Gründen ”verläßlicher Finanz- und Haushaltsplanung”. In den Entscheidungsgründen heißt es weiter: ”Um eine stetige Veranlagung der Vermögensteuer zu gewährleisten, darf das bisher geltende Recht auch bis zum weiterhin angewendet werden”. Die Frage, welche Konsequenzen aus diesen Formulierungen zu ziehen sind, sorgt z. Z. für eine erhebliche Rechtsunsicherheit in der Praxis.
Schüppen (DStR 1997 S. 225), der das Problem soweit ersichtlich als erster erkannt hat, vertritt die Ansicht, eine Vermögensteuer könne auf der Basis des geltenden Rechts auch für die Veranlagungszeiträume 1993-1996 nicht mehr erhoben werden. Das gelte für Neu- und Nachveranlagungen sowie für alle Fälle,...