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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Betriebsvermögensfreibetrag, Anteilsfreibetrag und Bewertungsabschlag:
Gewährung auch für Auslandsinvestitionen?
- EG-rechtliche Defizite des § 13a ErbStG 1997 -
I. Problematik
Gemäß § 13a des neuen ErbStG 1997 wird für inländ. BV und Anteile an inländ. KapGes ein Freibetrag in Höhe von insgesamt 500 000 DM gewährt, sofern der Übergang des Vermögens durch Erbfall oder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vor sich geht. Darüber hinaus ist der nach Abzug dieses Freibetrags verbleibende Wert dieser Vermögensteile bei der Berechnung der ErbSt-Bemessungsgrundlage nur mit 60 v. H. seines steuerlichen Werts anzusetzen (§ 13a Abs. 2 ErbStG).
Daß diese Vergünstigungen nur für inländ. BV und Anteile an inländ. KapGes gewährt werden, ist unter EG-rechtlichen Gesichtspunkten höchst bedenklich. Die Grundfreiheiten des EG-Vertrags (EGV), insbes. die Kapitalverkehrsfreiheit, verbieten jede ungerechtfertigte steuerliche Bevorzugung inländ. gegenüber ausländ. Investitionen; Stpfl., deren Auslandsinvestitionen ungerechtfertigt schlechter behandelt werden als vergleichbare Inlandsaktivitäten, können einen Anspruch auf Gleichbehandlung geltend machen, der sich grds. auch gerichtlich ...