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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Überstundenvergütung für GmbH-Geschäftsführer
Nach einer bundesweiten Umfrage bei GmbH-Geschäftsführern durch den Bonner Informationsdienst GMBH-STEUERPRAXIS, die erst vor kurzem veröffentlicht wurde, erhalten 30 % aller GmbH-Geschäftsführer eine Vergütung für Überstunden neben dem sonstigen Gehalt. Zusätzlich zur Abgeltung normaler Überstunden werden auch steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gem. § 3b EStG gewährt.
Nun werden erste Stimmen laut, die die bisherige Rechtsprechung als überholt ansehen, Überstundenvergütungen überwiegend nicht zum Betriebsausgabenabzug zuzulassen, sondern als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln (vgl. Stbg Nr. 7 1996 S. VIII). Dies wird damit begründet, daß nicht mehr die Unüblichkeit der Überstundenvergütungen behauptet werden könne.
Der Einschätzung, die bisherige Rechtsprechung der FG sei nach Bekanntwerden der Umfrageergebnisse nicht mehr haltbar, ist jedoch mit Vorsicht zu begegnen. In der Regel ist den Überstundenvergütungen nämlich nicht nur wegen der Unüblichkeit der Zahlungen als solche der Betriebsausgabenabzug versagt worden, sondern weil der kl...