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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Sofort abzugsfähige Werbungskosten eines geschlossenen Immobilienfonds
Geschlossene Immobilienfonds bieten neben zahlreichen anderen attraktiven Merkmalen auch steuerlich reizvolle Gesichtspunkte, die Anleger immer wieder zum Beitritt bewegen. Der Anleger hat infolge seiner Beteiligung die Möglichkeit zum horizontalen und vertikalen Verlustausgleich innerhalb der verschiedenen steuerlichen Einkunftsarten nach § 2 Abs. 1 EStG. Geschlossene Immobilienfonds erzielen in der Regel hohe Verluste durch die Berücksichtigung von ”harten” und zusätzlichen ”weichen” Kosten, die andere ”Bauleistungen” in dieser Form nicht aufweisen. Die Grundlage zur Einordnung dieser Aufwendungen bildet der (BStBl I S. 366). Der Bauherrenerlaß bietet dem Fonds-Initiator die Möglichkeit, die Verluste so zu konzipieren, daß der Anleger während der Investitionsphase an maximal möglichen Verlusten partizipieren kann.
I. Mögliche Modellvarianten nach dem Bauherrenerlaß v.
Der Bauherrenerlaß v. unterscheidet im wesentlichen folgende Modellvarianten:
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- Gesamtobjekt (Differenzierung nach Bauherren-Objekt und nach Erwerber-Objekt) - Modelle mit ... |