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Maklerrecht; | unzulässige Makelei eines Wohnungseigentumsverwalters (§ 652 BGB)
Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage, von dessen Zustimmung gem. § 12 WEG die Gültigkeit eines Wohnungsverkaufs abhängig ist, kann wegen des demgemäß institutionalisierten Konflikts mit den Interessen des Käufers nicht dessen Makler sein. Zwar kann ein Anspruch auf Provision auch in Verflechtungsfällen aufgrund eines von den Voraussetzungen des § 652 BGB unabhängigen Provisionsversprechens gegeben sein (BGH WM 1978, 247 und 1987, 1140). Von einer derartigen Provisionszusage kann aber nur ausgegangen werden, wenn der die Provision Versprechende sie in Kenntnis der Umstände abgibt, die den Provisionsempfänger an einer Maklertätigkeit hindern (BGH WM 1983, 42), weil es ihm dennoch und gerade auf die Einschaltung dieser Person ankommt ().