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NWB Nr. 21 vom Seite 1709

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Reparaturleistungen inländischer Kfz-Werkstätten im Auftrag ausländischer Kunden

von vereidigter Buchprüfer Steuerberater Manfred Fischer und Steuerberater Klaus Rauch, Kempten

Durch das Jahressteuergesetz 1996 wurde das UStG umfangreich geändert (s. NWB F. 7 S. 4697). Die umsatzsteuerliche Behandlung von Reparaturleistungen inländischer Kfz-Werkstätten im Auftrag ausländischer Kunden wird durch die Änderung des § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c UStG seit dem neu geregelt. Der folgende Beitrag zeigt zunächst die umsatzsteuerliche Problematik auf und gibt anschließend dem Praktiker ein Schema zur Hand, mit dem die komplizierten Fälle gelöst werden können.

I. Umsatzsteuerliche Problematik

Für die umsatzsteuerliche Behandlung von Reparaturleistungen im Auftrag ausländischer Unternehmen ist entscheidend, ob die Werkstatt eine Werkleistung oder eine Werklieferung erbringt. Die Unterscheidung, ob eine Werklieferung oder Werkleistung vorliegt, wird in Abschn. 27 UStR 1996 behandelt. Bei der Beurteilung im Fall der Reparatur eines Beförderungsmittels kann gem. Abschn. 144 Abs. 2 UStR 1996 diese aus Vereinfachungsgründen als Werklieferung angesehen werden, wenn der Entgeltanteil des Materialeinsatzes mehr als 50 v. H. des für die Reparatur berechneten Gesam...

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