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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Vorsteuerabzug bei Banken aus der Finanzierung von Absatzgeschäften gegenüber Endverbrauchern
Vornehmlich im Automobileinzelhandel, aber auch in anderen Bereichen des Handels wird als Verkaufshilfe mit zinsgünstigen Krediten für den Absatz von Produkten geworben. Dem Kunden bleibt verborgen, welchen Einfluß die günstige Finanzierung auf den Verkaufspreis hat. Regelmäßig stellt sich der Geschäftsablauf wie folgt dar:
Absatzgeschäft zwischen Händler und Käufer, der zugleich der Darlehensnehmer ist;
Darlehensvertrag zwischen der Bank und dem Darlehensnehmer;
Vertrag zwischen Bank und Händler über die Übernahme der anteiligen Zinsdifferenz.
Das Darlehen wird direkt an den Händler ausgezahlt. Die Bank behält von der Auszahlungssumme die individuell ermittelte Zinsbeteiligung des Händlers ein. Sie berechnet dem Händler den Zinszuschuß zzgl. Umsatzsteuer.
Es stellt sich die Frage, ob es zwischen der Bank und dem Händler bzgl. des Zinsanteils zu einem Leistungsaustausch kommt, für den gem. § 9 Abs. 1 UStGS. 2885optiert werden kann. Auf diese Weise würden die steuerpflichtigen Umsätze der Bank erhöht mit der Folge eines höheren anteiligen Vorsteuerabzugs.
1. Leistungsausta...